01 Geltungsbereich
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner, Begriffsbestimmungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der DM Automotive GmbH, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung VTEC-Chiptuning, Am Bahndamm 9, 04509 Krostitz OT Zschölkau, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig unter HRB 30115, vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Michel (nachfolgend „Auftragnehmer“), und dem Auftraggeber über die Erbringung von Softwareoptimierungen an Fahrzeugsteuergeräten, die Lieferung und den Einbau von Hard- und Softwarekomponenten sowie damit zusammenhängende Werkstattleistungen.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.
Individuelle Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB). Für den Inhalt solcher Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag oder eine Bestätigung in Textform maßgeblich.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch der durch zwingende Vorschriften des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Art. 6 Abs. 2 Rom-I-VO).
02 Vertragsschluss
§ 2 Vertragsschluss
Die Darstellung von Leistungen auf der Website, in Preislisten, Prospekten oder sonstigen Werbemitteln des Auftragnehmers stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
Der Auftraggeber gibt mit Unterzeichnung des Auftrags, Absenden des Bestellformulars oder in Textform ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt mit Annahme durch den Auftragnehmer zustande, spätestens jedoch mit Beginn der Leistungsausführung. Die Annahme kann in Textform oder durch Auftragsbestätigung erfolgen.
Bei Bestellungen über einen Online-Bestellprozess gilt: Der Auftraggeber kann Eingabefehler vor Absenden der Bestellung mittels der im Bestellprozess bereitgestellten Korrekturfunktionen erkennen und berichtigen. Der Vertragstext wird vom Auftragnehmer gespeichert und dem Auftraggeber nach Vertragsschluss in Textform übersandt.
Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Überschreitungen eines unverbindlichen Kostenvoranschlags um mehr als 15 % teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich mit; der Auftraggeber kann in diesem Fall den Vertrag kündigen (vgl. § 650 BGB).
03 Leistungsgegenstand
§ 3 Leistungsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist je nach Vereinbarung:
- die individuelle Anpassung der Betriebssoftware eines oder mehrerer Fahrzeugsteuergeräte (Softwareoptimierung). Diese Leistung ist als Werkleistung im Sinne der §§ 631 ff. BGB zu qualifizieren;
- die Lieferung von Hardwarekomponenten (Kaufvertrag bzw. Werklieferungsvertrag, §§ 433, 650 BGB);
- der Ein- und Ausbau von Komponenten sowie sonstige Werkstattleistungen (Werkvertrag).
Der geschuldete Leistungsumfang ergibt sich abschließend aus dem Auftragsdokument bzw. der Auftragsbestätigung. Angaben zu Leistungs-, Drehmoment- oder Verbrauchswerten sind, soweit sie nicht ausdrücklich als zugesichert oder garantiert bezeichnet werden, Richtwerte auf Basis eines technisch einwandfreien Fahrzeugs im Serienzustand. Abweichungen von bis zu ± 5 % sind fertigungs-, mess- und fahrzeugbedingt möglich und stellen keinen Mangel dar.
Die erzielbaren Werte hängen maßgeblich vom technischen Zustand, der Wartungshistorie, der Kraftstoffqualität, der Hardwarekonfiguration und den Umgebungsbedingungen des Fahrzeugs ab. Eine Leistungsangabe stellt nur dann eine Beschaffenheitsgarantie im Sinne des § 443 BGB bzw. § 639 BGB dar, wenn sie in Textform ausdrücklich als „Garantie“ bezeichnet wird.
Die Softwareoptimierung wird ausschließlich für die im Auftrag dokumentierte Hardwarekonfiguration erstellt. Nachträgliche Änderungen an der Hardware, an Anbauteilen, am Abgassystem oder an weiteren Steuergeräten können die Eignung der Software entfallen lassen. Der Auftraggeber hat solche Änderungen dem Auftragnehmer vor Durchführung anzuzeigen.
Ein Anspruch auf Herausgabe der modifizierten oder der originalen Steuergerätedaten, auf Offenlegung von Kennfeldern, Berechnungsgrundlagen, Prüfständen, Datensätzen oder Verfahren besteht nicht.
Die Installation erfolgt durch den Auftragnehmer, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Leistungserbringung erfolgt nach unterschriebener Auftragsbestätigung zum vereinbarten Termin.
04 Mitwirkungspflichten
§ 4 Mitwirkungspflichten und Obliegenheiten des Auftraggebers
Der Auftraggeber sichert zu, dass sich das Fahrzeug in einem technisch einwandfreien, verkehrssicheren und wartungsgemäßen Zustand befindet, insbesondere dass:
- alle vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungs- und Serviceintervalle eingehalten wurden;
- keine Motor-, Getriebe- oder Abgasfehler im Fehlerspeicher hinterlegt oder bekannt sind;
- keine mechanischen Vorschäden, Undichtigkeiten, Kompressionsverluste oder Verschleißschäden an Motor, Aufladung, Kraftstoff-, Kühl- oder Abgassystem vorliegen;
- Kupplung, Getriebe und Antriebsstrang für die vorgesehene Leistungsstufe geeignet sind.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer vor Auftragsdurchführung vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen:
- alle bereits durchgeführten Software- oder Hardwaremodifikationen, einschließlich früherer Optimierungen durch Dritte;
- sämtliche Abweichungen vom Serienzustand (Turbolader, Injektoren, Ladeluftkühler, Abgasanlage, Partikel-/Katalysatorsysteme, Kraftstoffsystem);
- bekannte Vorschäden, Reparaturen und Instandsetzungen am Antriebsstrang.
Unterlässt der Auftraggeber diese Angaben oder sind sie unrichtig, haftet der Auftragnehmer nicht für hieraus entstehende Schäden. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall zudem berechtigt, den Auftrag abzulehnen oder die bereits erbrachte Leistung nach Aufwand abzurechnen.
Der Auftraggeber stellt das Fahrzeug mit ausreichendem Kraftstoffvorrat, funktionsfähiger Fahrzeugbatterie und vollständigen Zugangsmitteln (Schlüssel, ggf. Zugangscodes) zur Verfügung.
Bei Unternehmern gilt die Mitwirkung als Hauptpflicht; bei Verbrauchern als Obliegenheit, deren Verletzung zur Anspruchskürzung nach § 254 BGB führen kann.
05 Betriebserlaubnis
§ 5 Hinweise zu Betriebserlaubnis, Versicherung und Herstellergarantie
Der Auftraggeber wird ausdrücklich auf Folgendes hingewiesen und bestätigt dessen Kenntnisnahme gesondert (siehe Anlage 1):
Betriebserlaubnis: Durch Änderungen an der Motorsteuerung kann die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs gemäß § 19 Abs. 2 StVZO erlöschen, wenn die Änderung die Fahrzeugart ändert, eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird. Das Führen eines Fahrzeugs ohne gültige Betriebserlaubnis im öffentlichen Straßenverkehr ist unzulässig und kann bußgeld- und strafrechtliche Folgen haben.
Abnahme und Eintragung: Eine Verwendung im öffentlichen Straßenverkehr ist nur zulässig, wenn die Änderung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen bzw. Prüfingenieur (§ 19 Abs. 3 StVZO, § 21 StVZO) abgenommen und – soweit erforderlich – in die Fahrzeugpapiere eingetragen wurde. Die Beauftragung, Durchführung und Kosten dieser Abnahme obliegen dem Auftraggeber, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Der Auftragnehmer schuldet keine Abnahmefähigkeit, sofern diese nicht ausdrücklich als Leistungsinhalt vereinbart wurde.
Emissions- und Abgasvorschriften: Eingriffe, die zur Deaktivierung, Umgehung oder Manipulation emissionsrelevanter Systeme (u. a. Partikelfilter, Katalysator, Abgasrückführung, SCR, OBD-Diagnosefunktionen) führen, sind für Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr unzulässig. Solche Leistungen werden ausschließlich für Fahrzeuge erbracht, die nachweislich nicht im öffentlichen Straßenverkehr betrieben werden (z. B. Renn- und Motorsportfahrzeuge, Export außerhalb des Geltungsbereichs). Der Auftraggeber versichert dies vor Auftragsdurchführung in Textform und trägt die alleinige Verantwortung für die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften.
Versicherung: Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Änderung seinem Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherer anzuzeigen. Eine unterlassene Anzeige kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.
Herstellergarantie / Kulanz: Durch die Modifikation können Ansprüche aus Herstellergarantie, Anschlussgarantie oder Kulanzregelungen ganz oder teilweise entfallen. Gesetzliche Mängelansprüche gegen den Verkäufer des Fahrzeugs bleiben unberührt, soweit der Mangel nicht auf der Modifikation beruht.
Leasing- und Finanzierungsfahrzeuge: Bei geleasten, finanzierten oder sicherungsübereigneten Fahrzeugen ist die Zustimmung des Eigentümers bzw. Sicherungsnehmers erforderlich. Der Auftraggeber versichert, zur Beauftragung berechtigt zu sein, und stellt den Auftragnehmer insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
06 Termine und Fristen
§ 6 Termine, Fristen, Annahmeverzug
Termin- und Fristangaben sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurden.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen infolge höherer Gewalt oder unvorhersehbarer, nicht vom Auftragnehmer zu vertretender Ereignisse (u. a. Betriebsstörungen, Lieferausfälle, behördliche Maßnahmen, Ausfall von Datenverbindungen). Die Leistungsfristen verlängern sich um die Dauer der Behinderung. Dauert die Behinderung länger als sechs Wochen an, sind beide Parteien zum Rücktritt berechtigt.
Holt der Auftraggeber das Fahrzeug nicht innerhalb von fünf Werktagen nach Anzeige der Fertigstellung ab, kann der Auftragnehmer ein angemessenes Standgeld in Höhe von 15,00 EUR pro Kalendertag berechnen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis geringerer Kosten vorbehalten.
07 Preise und Zahlung
§ 7 Preise und Zahlungsbedingungen
Gegenüber Verbrauchern verstehen sich alle Preise als Endpreise in Euro einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Unternehmern verstehen sich die Preise netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
Die Vergütung ist mit Abnahme bzw. Übergabe des Fahrzeugs ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Vorauszahlungen oder Abschlagszahlungen zu verlangen, insbesondere bei individuell erstellten Leistungen und bei Sonderbestellungen.
Zahlungsmittel: Barzahlung, EC-/Girocard, Überweisung. Bei Sonderbestellungen und Erstaufträgen kann Vorkasse verlangt werden. Skonto wird nicht gewährt, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
Bei Zahlungsverzug schuldet der Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (Verbraucher) bzw. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zuzüglich einer Pauschale von 40 EUR (Unternehmer, §§ 288 Abs. 2, Abs. 5 BGB). Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
08 Eigentumsvorbehalt
§ 8 Eigentumsvorbehalt, Nutzungsrechte
Gelieferte Hardware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Gegenüber Unternehmern bleibt die Ware bis zum Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung Eigentum des Auftragnehmers.
Wird Vorbehaltsware mit dem Fahrzeug verbunden, sodass sie wesentlicher Bestandteil wird, gilt: Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer bereits jetzt sicherungshalber die ihm gegen Dritte zustehenden Ansprüche im Wert der Vorbehaltsware; der Auftragnehmer nimmt die Abtretung an.
Veräußert ein Unternehmer die Vorbehaltsware weiter, tritt er die daraus entstehenden Forderungen bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes an den Auftragnehmer ab (verlängerter Eigentumsvorbehalt); der Auftragnehmer nimmt die Abtretung an. Der Auftraggeber bleibt zur Einziehung ermächtigt, solange er seinen Zahlungspflichten nachkommt.
An der individuell erstellten Software räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber mit vollständiger Zahlung ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und auf das im Auftrag bezeichnete Fahrzeug bzw. Steuergerät beschränktes Nutzungsrecht ein. Bis zur vollständigen Zahlung ist die Nutzung nur widerruflich gestattet; der Auftragnehmer ist bei Zahlungsverzug nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist berechtigt, den Serienstand wiederherzustellen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, ein Zurückbehaltungsrecht bzw. Unternehmerpfandrecht (§ 647 BGB) am Fahrzeug bis zur vollständigen Zahlung geltend zu machen.
09 Urheberrechte
§ 9 Urheber- und Nutzungsrechte, Schutz der Software
Sämtliche Rechte an den vom Auftragnehmer erstellten Datenständen, Kennfeldern, Datensätzen und Dokumentationen verbleiben beim Auftragnehmer.
Dem Auftraggeber ist untersagt:
- das Auslesen, Kopieren, Analysieren, Dekompilieren oder Zurückentwickeln (Reverse Engineering) der aufgespielten Software, soweit nicht gesetzlich zwingend gestattet (§ 69e UrhG);
- die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Verwertung der Software an bzw. gegenüber Dritten;
- die Übertragung der Software auf andere Fahrzeuge oder Steuergeräte.
Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen Absatz 2 verpflichtet sich ein Auftraggeber, der Unternehmer ist, zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,00 EUR. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt unberührt; verwirkte Vertragsstrafen werden angerechnet. (Gegenüber Verbrauchern findet diese Regelung keine Anwendung.)
10 Abnahme
§ 10 Abnahme, Gefahrübergang
Werkleistungen sind vom Auftraggeber nach Fertigstellung abzunehmen (§ 640 BGB). Die Abnahme erfolgt regelmäßig mit Übergabe des Fahrzeugs.
Die Gefahr geht bei Werkleistungen mit Abnahme, bei Kaufsachen mit Übergabe auf den Auftraggeber über. Beim Versendungskauf an Unternehmer geht die Gefahr mit Übergabe an den Transporteur über (§ 447 BGB).
11 Mängelansprüche
§ 11 Mängelansprüche
Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit nachfolgend nichts Abweichendes bestimmt ist.
Verjährung gegenüber Verbrauchern: Die Verjährungsfrist beträgt zwei Jahre ab Abnahme der Werkleistung (§ 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB) bzw. ab Ablieferung der Kaufsache (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB).
Verjährung gegenüber Unternehmern: Die Verjährungsfrist beträgt ein Jahr ab Abnahme bzw. Ablieferung. Unberührt bleiben Ansprüche wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels sowie Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.
Untersuchungs- und Rügepflicht (nur Unternehmer): Der Auftraggeber hat die Leistung unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Kalendertagen, in Textform zu rügen (§ 377 HGB). Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen.
Ausschluss bei Fremdeingriffen: Mängelansprüche bestehen nicht, soweit der Mangel darauf beruht, dass
- die vom Auftragnehmer aufgespielte Software nach Leistungserbringung durch den Auftraggeber oder Dritte verändert, überschrieben, ausgetauscht oder überlagert wurde,
- die Hardwarekonfiguration des Fahrzeugs nach Leistungserbringung ohne Abstimmung mit dem Auftragnehmer geändert wurde,
- das Fahrzeug unsachgemäß behandelt, überbeansprucht, unzureichend gewartet oder mit ungeeigneten Betriebsstoffen betrieben wurde,
- der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten nach § 4 verletzt hat.
Der Ausschluss greift nur, soweit der jeweilige Umstand für den Mangel ursächlich ist. Die Beweislast für die Ursächlichkeit trägt der Auftragnehmer, soweit gesetzlich nicht anderes bestimmt ist.
Ein Mangel liegt nicht vor bei unerheblichen Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit sowie bei Abweichungen innerhalb der in § 3 Abs. 2 genannten Toleranzen.
Der Auftragnehmer ist zur Nacherfüllung berechtigt. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer hierfür angemessene Gelegenheit und Zeit zu gewähren; insbesondere ist das Fahrzeug dem Auftragnehmer zur Prüfung zur Verfügung zu stellen. Erfolgt eine Fremdreparatur, ohne dass dem Auftragnehmer zuvor Gelegenheit zur Nacherfüllung gegeben wurde, entfällt der Anspruch auf Ersatz der hierdurch entstandenen Kosten, sofern nicht ein Fall des § 637 Abs. 2 BGB vorliegt.
12 Haftung
§ 12 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- bei der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,
- im Umfang einer von ihm übernommenen Garantie und
- bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) haftet der Auftragnehmer der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die daraus resultieren, dass der Auftraggeber
- das Fahrzeug entgegen § 5 ohne erforderliche Abnahme/Eintragung im öffentlichen Straßenverkehr führt,
- die Änderung seinem Versicherer nicht angezeigt hat,
- die Mitwirkungspflichten nach § 4 verletzt oder unrichtige Angaben gemacht hat,
- das Fahrzeug im Motorsport, auf Rennstrecken oder unter vergleichbarer Dauerhöchstbelastung einsetzt.
Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
13 Datensicherung
§ 13 Datensicherung, Risiken der Steuergeräteprogrammierung
Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass jeder Lese- und Schreibvorgang an einem Steuergerät (OBD, Bench, BDM, Boot) technisch bedingt mit dem Risiko eines Datenverlusts oder eines Defekts des Steuergeräts verbunden ist, insbesondere bei unzureichender Spannungsversorgung, Vorschädigung des Steuergeräts, herstellerseitigen Schreibschutzmechanismen oder bereits zuvor manipulierten Datenständen.
Der Auftragnehmer sichert vor der Modifikation den auslesbaren Originaldatenstand, soweit dies technisch möglich ist, und bewahrt ihn für zehn Jahre auf. Ein Anspruch des Auftraggebers auf Herausgabe dieses Datenstandes besteht nicht; ein Anspruch auf Rückspielung nach § 14 bleibt unberührt.
Ist ein Auslesen des Originaldatenstandes technisch nicht möglich, wird der Auftraggeber hierauf vor Durchführung hingewiesen. Setzt der Auftraggeber den Auftrag gleichwohl fort, geschieht dies auf sein Risiko; die Haftung des Auftragnehmers richtet sich nach § 12.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, ihm zugängliche fahrzeugbezogene Daten (u. a. Codierungen, Anpassungswerte, Komponentenschutzdaten) vor Auftragsdurchführung selbst zu sichern, soweit ihm dies möglich ist.
14 Rückspielung
§ 14 Rückspielung des Serienstandes
Der Auftraggeber kann die Rückspielung des ursprünglichen Datenstandes verlangen, sofern dieser gesichert werden konnte und das Steuergerät hierfür technisch geeignet ist.
Die Rückspielung ist kostenpflichtig, sofern sie nicht der Erfüllung von Mängelansprüchen dient. Der Preis richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste.
Ein Anspruch auf Rückerstattung der Vergütung für die Softwareoptimierung entsteht durch die Rückspielung nicht.
15 Widerrufsrecht
§ 15 Widerrufsrecht
Vorbemerkung: Ein Widerrufsrecht besteht ausschließlich bei Fernabsatzverträgen und bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen mit Verbrauchern (§ 312g BGB). Bei Verträgen, die in den Geschäftsräumen des Auftragnehmers geschlossen werden, besteht kein Widerrufsrecht.
Kein Widerrufsrecht besteht ferner bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB). Dies kann auf individuell erstellte Steuergerätesoftware zutreffen. (Diese Ausnahme ist im Einzelfall zu prüfen; im Zweifel ist zu belehren.)
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses [bei Warenlieferung: ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat].
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
DM Automotive GmbH · VTEC-Chiptuning, Am Bahndamm 9, 04509 Krostitz OT Zschölkau
Telefon: 034294/843751, Telefax: 034294/843752, E-Mail: info@vtec-chiptuning.com
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen oder Arbeiten während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht.
Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Ihr Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen bzw. Arbeiten, wenn wir die Leistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An DM Automotive GmbH · VTEC-Chiptuning, Am Bahndamm 9, 04509 Krostitz OT Zschölkau, E-Mail: info@vtec-chiptuning.com, Telefax: 034294/843752:
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
— Bestellt am (*)/erhalten am (*)
— Name des/der Verbraucher(s)
— Anschrift des/der Verbraucher(s)
— Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
— Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
16 Aufrechnung
§ 16 Aufrechnung und Zurückbehaltung
Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Gesetzliche Rechte des Verbrauchers, insbesondere aus § 320 BGB, bleiben unberührt.
17 Datenschutz
§ 17 Datenschutz
Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist die DM Automotive GmbH, Am Bahndamm 9, 04509 Krostitz OT Zschölkau, Telefon: 034294/843751, E-Mail: info@vtec-chiptuning.com.
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers zur Vertragsdurchführung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) sowie zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO).
Im Rahmen der Leistungserbringung werden fahrzeugbezogene Daten (u. a. FIN, Steuergerätekennungen, Datenstände, Fehlerspeicher- und Messwerte) verarbeitet. Diese können personenbezogen sein.
Einzelheiten, insbesondere zu Speicherdauer, Empfängern und Betroffenenrechten, ergeben sich aus der Datenschutzerklärung unter https://vtec-chiptuning.com/datenschutzerklarung/
18 Streitbeilegung
§ 18 Verbraucherstreitbeilegung
Der Auftragnehmer ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit (§ 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG).
19 Schlussbestimmungen
§ 19 Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel. Individuelle Vereinbarungen bleiben nach § 1 Abs. 4 vorrangig.
20 Kundenerklärung
Anlage 1 — Gesonderte Kundenerklärung zur Leistungssteigerung
(vom Auftraggeber gesondert zu unterzeichnen; dient dem Nachweis der Aufklärung und ist nicht durch die AGB ersetzbar)
DM Automotive GmbH · VTEC-Chiptuning · Am Bahndamm 9 · 04509 Krostitz OT Zschölkau · Tel. 034294/843751
Fahrzeug: [Hersteller/Typ] · FIN: [__________] · Km-Stand: [_______] · Auftrag Nr.: [_______]
Ich wurde vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hingewiesen und habe verstanden, dass:
- ☐ die Änderung der Motorsteuerung zum Erlöschen der Betriebserlaubnis nach § 19 Abs. 2 StVZO führen kann;
- ☐ die Verwendung im öffentlichen Straßenverkehr eine Abnahme durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen/Prüfingenieur und ggf. eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere erfordert, deren Beauftragung mir obliegt;
- ☐ ich verpflichtet bin, die Änderung meiner Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung anzuzeigen, und dass eine Unterlassung zum Verlust des Versicherungsschutzes führen kann;
- ☐ Ansprüche aus Herstellergarantie, Anschlussgarantie oder Kulanz ganz oder teilweise entfallen können;
- ☐ die Leistungssteigerung die Belastung von Motor, Aufladung, Kupplung, Getriebe, Antriebsstrang, Kühl- und Abgassystem erhöht und den Verschleiß beschleunigen kann;
- ☐ jeder Schreibvorgang am Steuergerät mit dem Risiko eines Datenverlusts oder Steuergerätedefekts verbunden ist;
- ☐ meine Angaben zum technischen Zustand, zur Wartungshistorie, zu Vorschäden und zu bereits erfolgten Modifikationen vollständig und zutreffend sind.
Angaben des Auftraggebers:
Bereits durchgeführte Software-/Hardwaremodifikationen: ______________________________
Abweichungen vom Serienzustand: ______________________________
Bekannte Vorschäden / offene Fehlercodes: ______________________________
Wartung gemäß Herstellervorgabe erfolgt: ☐ ja ☐ nein — letzte Wartung: ____________
Fahrzeug ist geleast/finanziert/sicherungsübereignet: ☐ nein ☐ ja → Zustimmung des Eigentümers liegt vor: ☐
Nur bei emissionsrelevanten Eingriffen:
☐ Ich versichere, dass das Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr betrieben wird (Motorsport / Rennstrecke / Export) und trage hierfür die alleinige Verantwortung.
Nur bei Fernabsatz-/Haustürgeschäften mit Verbrauchern:
☐ Ich verlange ausdrücklich, dass mit der Ausführung der Arbeiten vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und bestätige meine Kenntnis davon, dass ich mein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliere.
Ort, Datum: ______________________ Unterschrift Auftraggeber: ______________________